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Allgemeine Geschäftsbedingung

der Firma Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH


Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Sie werden dem Kunden zusätzlich bei jeder Warenlieferung ausgehändigt.

Die ladungsfähige Anschrift von Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH können der Rechnung entnommen werden oder dem Impressum des Online-Shop.

Präambel
Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.motoboss.de eine Homepage. Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich , zum Kauf über das Internet an.

I.          Geltungsbereich

1.         Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.

2.         Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

II.         Angebot und Vertragsschluss

1.         Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2.         Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.         Die Angebote von Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH auf der Website sind freibleibend. Damit Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH die Bestellung des Kunden per Briefpost, per Fax, per E-Mail oder Online über das Internet bestätigt hat. Sofern der Käufer von seinem Widerrufsrecht gem. § 355 BGB geltend macht, hat er die an ihn geleistete Sache an den Verkäufer zurückzusenden, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Der Verkäufer trägt die Gefahr der Rücksendung, d.d. der Käufer wird auch bei Untergang oder Verschlechterung der Sache von seiner Rückgewährpflicht frei. Auch die Kosten fallen dem Verkäufer zur last. Es handelt sich um eine Schickschuld, die den Erfüllungsort nicht verändert. Ist die Rücksendung als Packet nicht möglich, genügt das Rücknahmeverlangen
           des Käufers. Aus der Schick- wird dann eine Holschuld. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 Euro hat im Falle des Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Käufer zu tragen.

4.        Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

III.        Preise/Zahlungsbedingungen

1.         Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.

2.         Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

3.         Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

4.         Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

5.          Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz von Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung.

6.          Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Bar bei Abholung.

7.          Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.

8.          Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

IV.        Liefer- und Leistungszeit

1.         Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2.         Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.         Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4.         Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.         Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.         Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

V.         Gewährleistung/Haftung

1.         Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

2.         Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3.         Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4.         Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5.         Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6.         Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.         Bei Versandwaren aus dem Onlineshop versichern wir dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die laut Kaufvertrag/Auftragsbestätigung vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung (bzw. 6 Monate auf drehende Teile gem. gesetzlicher Regelung). Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer bezahlten Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware
           verändert. Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Sind für den Gewährleistungsanspruch Leistungen durch den Kunden bzw. Nutzer zu erbringen (z.B. Wartungs- /Inspektionsnachweise) sind diese mit dem Gewährleistungsanspruch einzureichen. Als Grundlage für Gewährleistungsansprüche gelten jeweils die einschlägigen Vorschriften des betreffenden Herstellers (Nutzungshinweise, Handbuch usw.). Eine Rückgabe aus dem Ausland ist nicht möglich. Gewährleistung von Sonderbestellungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.         Alle Angebote von Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angebotenen Artikel von Quad- und Motorrad Center Rossau GmbH die zum Einsatz im Rennsport verwendet werden verfügen daher über keine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr. Der Kunde ist für die Nutzung selbst verantwortlich. Artikel mit Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr oder ABE werden gesondert Bezeichnet. Technische Änderungen, die der Verbesserung dienen, und Irrtümer bei Preisangaben, Beschreibung und Abbildung sind vorbehalten. Sämtliche angaben zu den Waren sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften da. Wir haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Tüv Zulassung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind Tüv-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Der Einbau von Teilen, die nicht über Tüv-Zulassung oder ABE verfügen, kann            zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtungen beim Kauf oder Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.

VI.        Eigentumsvorbehalt

1.         Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2.         Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.         Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

VII.     Rückgaberecht 

1.       Wir garantieren Privat-Kunden aus Deutschland für nicht benutzte und unbeschädigte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum).
2.       Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Waren (Sonderangebote) und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen, Importware die extra für den Kunden bestellt wurde. Ware die für den Besteller extra hergestellt wurde oder sonstige Sonderbeschaffungen oder Sonderbestellungen wie im Shop gekennzeichnet.
3.       Waren die nur für Rennsportzwecke Hergestellt und verkauft werden insbesondere elektronische Waren.
4.       Sonderbestellungen und Einzelanfertigungen sind von jedweder Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen.
5.       Das Rückgaberecht gilt nicht für Kunden aus dem Außer-Europäischen Ausland.

VIII.      Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Außer-Europäischen Ausland.

Stand: 20. Juli 2009